Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung des Hallenbades
Die Stadt Selbitz erlässt aufgrund Art. 2 und Art. 8 Komunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, folgende Aufhebungssatzung:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Gebührensatzung für die Benutzung des Hallenbades vom 12.12.2005 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für das Hallenbad tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.