Aufhebungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Selbitz
Die Stadt Selbitz erlässt aufgrund Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, folgende Aufhebungssatzung:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Selbitz vom 27.12.1988 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Hallenbades der Stadt Selbitz tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
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