Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen

Die Stadt Selbitz, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:

 

s. Anlage

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 11. Dezember 2019

Weitere Meldungen