Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Stadtrat Selbitz die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen, die gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bekanntgemacht wird.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Selbitz - Zimmer 11 – innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit (§ 4 Bekanntmachungsverordnung).

Gleichzeitig liegt die Haushaltssatzung samt Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntgabe einer Haushaltssatzung im Rathaus öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

 

s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
Di, 30. April 2019

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