Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer der Stadt Selbitz für das Jahr 2019

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer der Stadt Selbitz für das Jahr 2019

Für die Stadt Selbitz gelten für das Jahr 2019 folgende Hebesätze:

 

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 340 %

 

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) 335 %

 

Weitere Informationen s. Anlage

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Veröffentlichung

Selbitz
Mi, 19. Dezember 2018

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