Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Selbitz (BGS/WAS)
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selbitz folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
s. Anlage
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