Rückwirkungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Rückwirkungsbeschluss zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Stadt Selbitz vom 01.01.2015 festgesetzten Herstellungsbeiträge (§ 6 BGS/WAS), die Grundgebühren (§ 9a BGS/WAS) sowie die Verbrauchsgebühren (§ 10 BGS/WAS) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber der derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze führen.

 

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung  dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungs-technischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen.

 

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie mit einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.

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