Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 mit 2023
Nach der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung)- vom
07.11.2012, (JMBl. S. 132, ber. 2013 S. 4), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25.10.2017 (JMBl. S. 217) geändert worden ist, hat der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales des Landratsamtes Hof dem Präsidenten des Landgerichts Hof 62 Personen für die Wahl der Jugendschöffen vorzuschlagen. Die Stadt Selbitz hat von dieser Gesamtzahl mindestens je drei Männer und Frauen zu benennen.
Personen, die ein besonderes Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit haben, werden gebeten, sich bis spätestens
Freitag, den 2. März 2018
bei der Stadt Selbitz, Rathaus Selbitz, Bahnhofstraße 2, 95152 Selbitz, Zimmer Nr. 1, während der allgemeinen Geschäftsstunden zu melden.
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