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Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen

Die Stadt Selbitz, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, hat folgende Straße als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne von Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet: 

 

s. Anlage

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Selbitz

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