Einziehung öffentlicher Feld- und Waldweg „Alter Brunner Weg“
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Selbitz hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der öffentliche Feld- und Waldweg auf den Fl.Nrn. 123/2 und 442 Gemarkung Dörnthal wird gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m Satz 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung zu verfügen.“
Die Verfügung der Einziehung erfolgt mit Wirkung vom 01.01.2026.

