Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der Stadt Selbitz im Einwohnermeldewesen oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen können.

 

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

 

Ein einfaches Führungszeugnis können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

 

Voraussetzungen

 

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

 

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:


Rechtsgrundlagen

§ 30 Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

ca. 2 bis 3 Wochen

Gebühren

13 Euro

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.

 

Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau Gina Einsiedel
Zimmer 1
Telefon (09280) 60 22
Telefax (09280) 60 44

Frau Martina Fischer
Zimmer 1
Telefon (09280) 60 23
Telefax (09280) 60 44


Formulare


Merkblätter

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