Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung


Allgemeine Informationen

Eine amtliche Meldebestätigung wird Ihnen bei der An- bzw. Ummeldung ausgestellt. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zur Anschrift sowie zum Tag des Ein- und Auszugs enthalten.

 

Die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung oder eine Aufenthaltsbescheinigung aus.

 

Eine Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname und zur aktuellen Anschrift mit Einzugsdatum. Sie wird z.B. zur Vorlage bei Versicherungen, bei der Ummeldung eines KfZ oder für den Führerscheinantrag benötigt.

 

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und zur aktuellen Anschrift mit Einzugsdatum. Sie kann z.B. für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt  für alle deutschen und ausländischen Staatsangehörigen erforderlich sein. Ausländische Bürger benötigen sie außerdem bei Passangelegenheiten zur Vorlage bei den  Konsulaten.

 

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt gestellt werden. Es ist auch möglich, sich durch eine Person vertreten lassen. Hierzu sind eine Vollmacht und die Ausweise der antragstellenden und der bevollmächtigten Person erforderlich.

 

Zu den besonderen Meldebescheinigungen gehören:

 

Sie benötigen:

 

Kosten:


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau Gina Einsiedel
Zimmer 1
Telefon (09280) 60 22
Telefax (09280) 60 44

Frau Martina Fischer
Zimmer 1
Telefon (09280) 60 23
Telefax (09280) 60 44